• Parkett 4

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  • Designbelag 2

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  • Teppich 2

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  • Teppich 3

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  • Parkett 3

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Keine AGB nur VOB

Wir haben lange überlegt ob wir für unserer Bauleistungen wie die meisten Kollegen eigene AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) erstellen lassen oder nicht. Letztendlich haben wir uns dagegen entschieden.

Es gibt bereits vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen ein Regelwerk, die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) welche zumindest von öffentlichen Auftraggebern als Vertragsbestandteil vereinbart werden muß und von den meisten unserer Auftraggeber ohnehin als Vertragsbestandteil vereinbart wird.

Für Bauleistungen gilt daher bei und die VOB Teil B in der jeweils gültigen Fassung.